1. GELTUNG
1.1. Leistungen werden ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht. Unsere Kundinnen und Kunden erkennen diese durch Auftragserteilung ausdrücklich an. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die Übungsfirma Golfpalace e. U., wird im folgenden ÜFA genannt.
1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.3. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von der ÜFA ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
2.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der ÜFA bzw. der Auftrag des Kunden bzw. der Kundin, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote der ÜFA sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf vorbehalten. Die angegebenen Preise sind Industriepreise und sind von einer Mindestbestellmenge abhängig.
2.2. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch die ÜFA zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z.B. durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass die ÜFA zweifelsfrei zu erkennen gibt (z.B. durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt.
3. LEISTUNGSUMFANG, AUFTRAGSABWICKLUNG
3.1. Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung im Eigentum der ÜFA. Der Eigentumsübergang findet erst nach Begleichung aller ausstehenden Rechnungen gegenüber der ÜFA statt. Jede Zahlung der Käuferin/des Käufers wird immer der ältesten noch nicht beglichenen Schuld der Käuferin/des Käufers angerechnet. Die Anlieferung der ÜFA darf unterlassen werden, bis die Käuferin/der Käufer alle ausstehenden Rechnungen und Forderungen gegenüber der ÜFA erfüllt hat.
3.2. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag der Kundin/des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.
4. TERMINE / VERSAND- UND BESTELLBEDINGUNGEN
4.1. Der Versand von Waren erfolgt, sofern nicht anders vereinbart und schriftlich rückbestätigt, frei Haus.
4.2. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die ÜFA bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt die Kunden/den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der ÜFA eine angemessene, mindestens aber 30 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die ÜFA.
4.3. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann die Kundin/der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der ÜFA.
4.4 Bitte beachten Sie, dass bei einer Bestellung, bei der das Gewicht 5kg übersteigt, Lieferkosten anfallen.
5. PREISE, ZAHLUNG
5.1. Die derzeit gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 20 % ist in diesen Preisen nicht enthalten. Es gelten immer die am Tag Ihrer Bestellung aktuellen Preise. Sämtliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Änderungen, Irrtum und Druckfehler vorbehalten.
5.2. Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto.
Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug.
6. GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ
6.1. Die Kundin/der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die ÜFA schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht der Kundin/dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die ÜFA zu.
6.2. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb eines Monats ab Liefereingang der Ware geltend gemacht werden.
6.3. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.
7. HAFTUNG
7.1. Die ÜFA wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen.
7.2. Die ÜFA haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat die/der Geschädigte zu beweisen.
8. ANZUWENDENDES RECHT
8.1. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen der Kundin/dem Kunden und der ÜFA ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
9. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
9.1. Erfüllungsort ist der Sitz der ÜFA.
9.2. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen der ÜFA und der Kundin/dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das ACT-Gericht Wien zuständig.